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Mario Hamm Finanzreporting von Fußballunternehmen Volume 65 ISBN: 978-3-8322-9922-4 Prijs: 49,80 € / 99,60 SFR |
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Wie Fussballunternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen, auf welche Art und Weise die Lizenzierungsanforderungen der sportlichen Instanzen in das Unternehmerische hineinspielen und inwieweit diese sportspezifischen Vorgaben im Rahmen der Unternehmen berücksichtigt werden, vergleicht der Autor am Beispiel des europäischen Kontinental-Fussballverbands (UEFA), der Deutschen Fussball Liga GmbH (DFL) sowie der englischen Premier League (PL): Erwidmet sich der spannenden Frage, wie der sportliche Wettbewerb von europäischen Fussballunternehmen auf einer fairen wirtschaftlichen Basis ausgetragen werden könnte. Da Fussball als Liga-Sportart auch bedingt, dass kein Teilnehmer am Wettspielbetrieb während des laufenden Wettbewerbs aufgrund von finanziellen Problemen seine Aktivitäten einstellen muss, untersucht und vergleicht er Anforderungen und finanzielle Situation insbesondere von deutschen und englischen Liga-Klubs und schlägt Verbesserungen vor. Im Einzelnen wird analysiert, welche Mindestanforderungen sich aus den Lizenzierungsverfahren der UEFA sowie der DFL und der PL ergeben und welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind. Ausgangspunkt sind die Informationen, die der Lizenzgeber (Verband) vom Fussballunternehmen (Klub) als Entscheidungsgrundlage anfordert (vergangenheitsbezogene, zukunftsbezogene und ergänzende Finanzinformationen; Finanzreporting i. e. S.). Die in Form von Kennzahlen angegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse haben bestimmten Mindeststandards zu genügen (Performance-Messung), wobei in Deutschland zwar deutlich strengere Vorgaben als bei der UEFA gelten, bislang allerdings auf die Vorlage eines konsolidierten Konzernabschlusses wie in England verzichtet wird. Diese Art der Performance-Messung soll in künftigen Spielzeiten auf Grundlage des Financial-Fairplay-Konzepts der UEFA verschärft werden. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das sogenannte „UEFA-Break-Even-Ergebnis“, bei dem nur noch bestimmte Aufwendungen und Erträge in die Gewinnermittlungen einbezogen werden dürfen. So sollen speziell nicht angemessene Vergütungen zwischen Fussballuntemehmen und nahestehenden Personen (insbesondere Anteilseignern) vermieden werden. Darüber hinaus haben sowohl die rechtlichen Strukturen der Fussballuntemehmen als auch die Qualifikation der Entscheidungsträger in den Unternehmen gewissen Anforderungen zu entsprechen (Corporate Governance). Der Vergleich der drei Rechtssysteme (UEFA mit Sitz in der Schweiz, Deutschland, England) in dieser Arbeit dient dazu. Stärken und Schwächen auszumachen sowie Hinweise auf Verbesserungen zu vermitteln. Fazit: Während die deutschen Corporate-Govemance-Regeln kaum über die UEFA-Anforderungen hinausgehen, existiert in England ein umfangreiches System von Anforderungen sowie ein spezieller Corporate-Governance-Kodex. Abschliessend werden praxisbezogene Verbesserungsmassnahmen vorgestellt, um die Schwachstellen in Finanzreporting, Performance-Messung und Corporate Governance zu beheben und damit die Integrität des Wettbewerbs zu schützen. Diese Aussagen zu Verbesserungspotenzialen richten sich letztlich an die Lizenzgeber. Der vorliegenden Untersuchung liegt eine umfangreiche empirische Befragung europäischer Fussballmanager zugrunde, die eine hohe Rücklaufquote aufweist und daher als repräsentativ gelten kann. Die Ergebnisse der Arbeit sind damit für die UEFA, für die DFL und für die PL sowie für die einzelnen Fussballuntemehmen in der aktuellen Diskussion von nicht zu unterschätzenden Bedeutung. Dr. iur. Kristin Maria Lüönd, Zürich |
Zunächst einmal lässt der Titel der Dissertation von Mario Hammaufhorchen: Finanzreporting von Fussballunternehmen! Doch dann wird klar: Die Professional-Fussballklubs von heute sind nicht mehr die idealistischen Kicker-Vereine von einst, sondern wirtschaftlich hochprofessionell geführte Unternehmen, die zum Teil sogar in Konzernstrukturen eingebunden sind. Dadurch haben sie auch den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie agieren, zu genügen.
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Bron: causa sport 4/2011, Seite 391f. | |
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