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Catalogus : Recensies : 2023 : Geesteswetenschappen • Filosofie

Recensies

Geesteswetenschappen • Filosofie


Recensies: 2 Pagina 1 van 1

Oxana Kosenko

Sowjetische Archivpolitik in der SBZ 1945 bis 1949

Nachdem 1991 die Existenz des Zentralen Staatlichen Sonderarchivs in Moskau bekannt wurde, fand die Frage der Rückführung deutscher Bestände starke Beachtung. Oxana Kosenko untersucht in ihrer 2018 erschienenen Dissertation »Sowjetische Archivpolitik in der SBZ 1945 bis 1949« die Praxis und Ziele der Aktenbeschlagnahmungen der sowjetischen Besatzungsmacht in Ostdeutschland. Die Arbeit fragt weiter nach den Entscheidungsprozessen bei den Rückgaben und geht insofern über das Jahr 1949 hinaus.

Die wesentlichen Quellengrundlagen für Kosenkos Forschung bilden die im Staatsarchiv der Russländischen Föderation (GARF) verwahrten Archivbestände des zentralen Verwaltungsapparats und der Länderverwaltungen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) sowie der Hauptarchivverwaltung des Volkskommissariats (ab März 1946: Ministeriums) des Innern der UdSSR (NKVD/MVD). Darüber hinaus wurden Bestände in weiteren russischen Archiven, so im Archiv der Russländischen Akademie der Wissenschaften (ARAN), und in deutschen Archiven ausgewertet.

Im ersten Kapitel skizziert Kosenko auf der Basis der Forschungsliteratur die Entwicklung des Archivwesens in Russland seit der Entstehung der ersten historischen Archive im 18. Jahrhundert bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. In vielfältiger Weise wurden die Archive machtpolitisch instrumentalisiert: Der Zugang zu den Akten wurde reglementiert, Dokumentenveröffentlichungen sollten die Machtposition der Herrschenden stützen; belastendes Material wurde vernichtet. Im Anschluss gibt Kosenko einen kurzen Überblick über den nationalsozialistischen Archivraub im Zweiten Weltkrieg und die Archivpolitik der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht in Deutschland.

Das zweite Kapitel stellt die Institutionen und Akteure der sowjetischen Archivpolitik vor. Hierzu gehörten die sowjetischen Geheimdienste ebenso wie die »Trophäeneinheiten« der Armee, in denen auch Kunst‑ und Kulturexperten tätig waren. Zur Begutachtung der Bestände an den Auslagerungsorten wurden Mitarbeiter der Hauptarchivverwaltung des NKVD entsandt. Nach den großen Aktenfunden in den Stollen von Schönebeck, Staßfurt und Bernburg im Herbst 1945 schlug die Hauptarchivverwaltung die Aufstellung einer Archivabteilung bei der SMAD vor. Neben der Rückführung beschlagnahmter sowjetischer und der Konfiskation deutscher Bestände sollte sich diese auch mit der Neuorganisation des Archivwesens in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) befassen. Zunächst jedoch wurde diese Tätigkeit von einer anderen Abteilung der Verwaltung für Innere Angelegenheiten wahrgenommen. Erst im Februar 1947 wurde eine Archivabteilung mit nur vier (seit Juli 1948 drei) Mitarbeitern geschaffen. Auf der Landes‑ und Bezirksebene wurden ebenfalls Archivstellen eingerichtet. Das sowjetische Personal war zumeist nicht archivfachlich ausgebildet und wechselte häufig, das Fachwissen wurde von deutschen Archivaren eingebracht.

Als Koordinierungsorgan für die Demontage, den Abtransport von Kulturgütern und den Technologietransfer wurde im Februar 1945 das Sonderkomitee beim Staatlichen Komitee für Verteidigung der UdSSR gebildet. Im September 1946 gingen diese Aufgaben auf die SMAD-Verwaltung zum »Studium der Errungenschaften in Wissenschaft und Technik Deutschlands« über. Zu ihrem Geschäftsbereich gehörten die mit dem Technologietransfer befassten wissenschaftlich-technischen Büros und Gruppen der sowjetischen Ministerien und Behörden ebenso wie die bereits seit September 1945 bestehende »Vertretung der Akademie der Wissenschaften der UdSSR in Deutschland«. Bei dieser waren eine Bibliotheksgruppe sowie Gelehrte von Akademieinstituten und Angehörige des Marx-Engels-Lenin-Instituts (IMĖL) mit den Konfiskationen befasst. Die Biografien dieser Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen wie auch der deutschen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden von Kosenko näher vorgestellt.

In dem umfassenden dritten Kapitel behandelt Kosenko anhand zahlreicher Einzelfälle das Vorgehen und die Ziele der einzelnen Akteure. Diese standen nicht selten in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, wenn es darum ging, Akten für die eigene Institution sicherzustellen oder Stalin brisante Aktenfunde zu präsentieren, bevor andere Stellen dies taten, um so auch die eigene Machtposition zu sichern. Dies wird am Beispiel der Tagebücher von Martin Bormann und der Untersuchung von Hitlers Todesumständen geschildert, als es in beiden Fällen dem NKVD-Chef Lavrentij P. Berija gelang, dem Leiter der militärischen Abwehr »Smerš« Viktor Abakumov zuvorzukommen. Systematisch wurden Behördengebäude nach politisch brisanten und »operativ« wertvollen Dokumenten durch-sucht, die teilweise auch als Beweismaterial in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen dienten. Im Auftrag des NKVD/MVD wurden zudem personenbezogene Unterlagen zu Angehörigen der »Weißen Armee«, zu Emigranten, Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern und Kollaborateuren als Grundlage für Repressionsmaßnahmen ermittelt. Die erbeuteten diplomatischen Akten wiederum eigneten sich auch als publizistische Waffe in der Auseinandersetzung mit den Westmächten. Eigens zur Aufnahme in die Sowjetunion verbrachten Archivguts wurde im März 1946 das Zentrale Staatliche Sonderarchiv errichtet. Auslöser war die Entdeckung von in den Jahren zuvor durch das Reichssicherheitshauptamt beschlagnahmten Akten verschiedener Provenienz in Böhmisch Leipa/Česká Lípa im Mai 1945 und im niederschlesischen Wölfelsdorf/Wilkanów im Juli 1945. Hierzu gehörte Archivgut der Arbeiterbewegung, der Freimaurerlogen sowie jüdischer Organisationen und Privatpersonen.

Die Requirierung von Archivalien mit Russland‑ und Sowjetunion-Bezug als Entschädigung für die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Kulturgutverluste sowie die Rückführung der nach Deutschland verschleppten Akten waren prioritäre Ziele der sowjetischen Archivpolitik. Diese fielen in den Zuständigkeitsbereich der Hauptarchivverwaltung. Hier sind z. B. die sowjetischen Militärakten zu nennen, die bei Kriegsende in der Aktensammelstelle des Heeresarchivs der Wehrmacht in Berlin-Wannsee lagerten und vor dem Einzug der Westalliierten in einem Umfang von 200 LKW-Ladungen gesichert wurden.

Akribisch geht Kosenko auf die »Vertretung der Akademie der Wissenschaften der UdSSR in Deutschland« und das Marx-Engels-Lenin-Institut ein. Die Mitarbeiter verschiedener Akademieinstitute und des IMĖL bereisten die SBZ, um die für den Wiederaufbau ihrer Forschungseinrichtungen und die eigene wissenschaftliche Arbeit relevanten Sammlungen, Archiv‑ und Bibliotheksbestände zu konfiszieren. Kontakte zwischen der sowjetischen und der ehemaligen Preußischen Akademie trugen dazu bei, dass der Streit verschiedener sowjetischer Instanzen um den Verbleib der preußischen Akademieakten zugunsten der am 1. Juli 1946 durch die SMAD eröffneten Deutschen Akademie der Wissenschaften entschieden wurde. Das IMĖL ließ für das Zentrale Parteiarchiv und die Arbeit an der Marx-Engels-Gesamtausgabe libri rari, Zeitungen und Archivalien requirieren, wobei ein anhaltender Konflikt mit der Hauptarchivverwaltung neue Nahrung fand, da diese ebenfalls Ansprüche erhob.

Das vierte und letzte Kapitel behandelt die umfangreichen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren, mit denen nach damaliger offizieller Version die Restitution abgeschlossen war. Ein großer Teil der in den Stollen von Staßfurt und Schönebeck beschlagnahmten Akten war bereits 1948/1949 in die SBZ/DDR zurückgelangt. Als Motivation für die Rückführungen wird in der Forschung zum einen die Stärkung der Souveränität der DDR, zum anderen die von der Sowjetunionmitunterzeichnete »Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten« vom 14. Mai 1954 genannt. Die Anweisung der sowjetischen Führung, die Akten zur Rückgabe vorzubereiten, gab teilweise erst den Anstoß zur Sichtung des eingelagerten, aber noch nicht erschlossenen Materials: Akten von operativem oder politischem Wert verblieben daraufhin in der UdSSR, Dokumente, die das Ansehen der Sowjetunion schädigen konnten oder einen »antisowjetischen Charakter« besaßen, wurden gegebenenfalls kassiert.

Im Entscheidungsprozess der Akademie der Wissenschaften und ihrer Institute war die Bedeutung von Sammlungen für die sowjetische Forschung ein wesentliches (Nicht‑)Rückgabekriterium: Auch wenn die sowjetische Akademie für eine Rückgabe plädierte, konnte diese aber aus politischen Erwägungen unterbleiben. So wurden die Archivalien des Brandenburgisch-Preußischen Hausarchivs entgegen einem Gutachten der Leningrader Abteilung des Instituts für Geschichte nicht zurückgegeben. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt keine Akten aus der Sowjetunion zurück.

Das besondere Verdienst der Arbeit Oxana Kosenkos liegt in der Untersuchung eines bislang nur punktuell beleuchteten Aspekts der Geschichte des deutschen Archivwesens nach 1945. Wie Kosenko zeigt, folgte die sowjetische Archivpolitik in der SBZ keinem Masterplan. Die akribisch recherchierten Fallbeispiele lassen die Praktiken, die Ziele und das Mit‑ und Gegeneinander der an den Requirierungen beteiligten Institutionen und Personen deutlich werden. Es wird erkennbar, in welch erheblichem Maß das Schriftgut nach dem Transfer in die Sowjetunion an verschiedene Interessenten verteilt und somit zersplittert wurde. Es ist erklärtermaßen nicht das Anliegen der Autorin, auf die völkerrechtliche Problematik der Beschlagnahme einzugehen. Die sowjetische Führung sah ihr Recht auf kompensatorische Restitution der unter deutscher Besatzung erlittenen Kulturgutverluste als selbstverständlich an. Eine Problematisierung dieser Frage ist in den russischen Quellen daher nicht zu erwarten.

Für eine weitergehende Recherche zu Kosenkos Themenkomplex steht mittlerweile die digitale Datenbank »Konfiskationen und Transfer von Kulturgut aus Ostdeutschland in die Sowjetunion, 1944–1948« zur Verfügung, in der als Ergebnis eines trinationalen Forschungsprojekts mehr als 1200 Dokumente aus russischen, ukrainischen und deutschen Archiven aufbereitet wurden (Kooperationsprojekt des Zentrums für Interdisziplinäre Polenstudien der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam,https://kunstraub-und-beutekunst.de).

Besprochen von Cynthia Flohr: Freiburg i.Br.

Quelle: Militärgeschichtliche Zeitschrift, 82/1 (2023), S.250-253

Recensie: 17.05.2023

Militärgeschichtliche Zeitschrift, 82/1 (2023), S.250-253

Reeks: Geschichtswissenschaft

Oxana Kosenko - Sowjetische Archivpolitik in der SBZ 1945 bis 1949
978-3-8440-6307-3

Nachdem 1991 die Existenz des Zentralen Staatlichen Sonderarchivs in Moskau bekannt wurde, fand die Frage der Rückführung deutscher Bestände starke Beachtung. Oxana Kosenko untersucht in ihrer 2018 erschienenen Dissertation »Sowjetische Archivpolitik in der SBZ... » meer

Peter Gbiorczyk

Zauberglaube und Hexenprozesse in der Grafschaft Hanau-Münzenberg im 16. und 17. Jahrhundert

Der ehemalige Pfarrer und Dekan des Kirchenkreises Hanau-Land, Peter Gbiorczyk, hat in den letzten Jahren einige Schriften zur regionalen Schul- und Kirchengeschichte verfasst, darunter waren Untersuchungen zur Entwicklung des Landschulwesens, über die zwei Reformationen in der Grafschaft Hanau-Münzenberg sowie über den Urgroßvater der Brüder Grimm, Friedrich Grimm. Die Quellenarbeit für diese Publikationen ließen auch die Bemühungen der gemeindlichen Organe zu Tage treten, die vorherrschenden Elemente des traditionellen Zauberglaubens herauszukristallisieren und zu bekämpfen, standen diese doch den reformatorischen Bestrebungen frühneuzeitlicher Staatenbildung diametral entgegen. Gbiorczyk nutzte also die genaue Aktenkunde und liefert mit dem vorliegenden Buch einen Beitrag zur lokalhistorischen Hexenforschung in Hessen.

Die Studie ist klar und logisch aufgebaut: Auf die Einleitung (inklusive Forschungsübersicht, Quellenlage, methodisches Vorgehen und thematische Einführung) folgen sieben Kapitel, die jeweils dem Verdacht auf Zauberei und Hexenprozesse in den untersuchten Dörfern und Städten der Grafschaft Hanau-Münzenberg nachgehen. Der umfangreiche Anhang weist neben Worterklärungen jeweils ein Namens-, Orts- und Sachregister auf, sodass sich mit dem Buch gezielt nachschlagen und arbeiten lässt. Da noch keine lokalhistorische Gesamtdarstellung für die Hexenprozesse in der Grafschaft Hanau-Münzenberg vorlag, ist diese Lücke nun geschlossen.

Mit äußerster Genauigkeit geht Gbiorczyk den Denunziationen auf Zauberei, Segensprechen, Fluchen, Schwören, Gotteslästerung, Wahrsagerei und Wetterläuten nach und zitiert häufig aus den zahlreichen Originalquellen. Zu diesen zählen die Protokolle der Kirchen- und Schulvisitationen, Kirchen- und Stadtordnungen, Protokolle obrigkeitlicher und kirchlicher Gremien sowie Supplikationen. Dass nicht alle Verdächtigungen zu einem Verfahren führen, zeigt der Fall der Elsa Nickel aus Kesselstadt. Diese wurde zwar eines Schadenszaubers verdächtigt, der Pfarrer der Gemeinde jedoch, Conrad Cless, setzte sich für die Angeklagte ein und entschuldigte sie (S. 51). Überhaupt wurden die meisten Verdächtigungen (nicht nur in der Untergrafschaft Hanau, sondern in fast allen untersuchten presbyterianischen Gemeinden) geschlichtet, es blieb bei Ermahnungen zu sittlichem und religiösem Leben und nur ganz vereinzelt wurden Geldstrafen erlassen. Die weltliche Obrigkeit musste so gut wie nie eingeschaltet werden. Anders als in den Presbyterien hingegen stellte sich die Situation in den Kondominaten mit dem Kurfürstentum Mainz (Freigericht Alzenau und Biebergrund) dar: Hier wurde in der Zeit von 1601 bis 1605 über 130 Personen wegen Verdacht auf Hexerei der Prozess gemacht und hingerichtet (126 Frauen und 13 Männer, S. 293). Markant sind die längeren Passagen aus den Urgichten und Prozessen der Angeklagten, die oft unter Folter, aber auch „in Güte“ (S. 228) stereotyp nach dem Teufel, nach dessen Namen sowie im weiteren Verlauf nach dem Abfall von Gott befragt wurden. In einem Fall in Assenheim (heute ein Stadtteil von Niddatal) kann Gbiorczyk anhand eines Rechnungsheftes sogar die Kosten der Gerichtsprozesse inklusive „Verzehrkosten“ der Angeklagten und Scharfrichter und somit die tatsächliche Hinrichtung „vom leben zum todt“ nachweisen (S. 234).

Peter Gbiorczyks Studie ist ein wertvoller Beitrag zur Regionalgeschichte des 16. und 17. Jhs. Sie reiht sich in die steigende Anzahl der Publikationen zur Aufarbeitung der Hexenprozesse in Hessen ein (z. B. R. Füssel, Gefoltert, gestanden, zu Marburg verbrannt, Marburg 2020), und doch gelingt dem Autor durch die Quellenerschließung eine enge Fokussierung auf die Betroffenen, die nicht alle Studien zu diesem Thema so akribisch durchhalten. Dadurch erhält die Arbeit nahezu kulturanthropologische Qualitäten, hebt sie doch Personen hervor, die sonst nicht „zur Ehre der Aktenwürdigkeit erhoben“ worden wären (K. Köstlin, Historische Methode und regionale Kultur, Berlin 1987, S. 8). Dass die angeklagten Personen als Beispiele für Denunziation, Leid und – als Folge der juristischen Verurteilung – mit Tod konfrontiert waren, zeigt, wie stark die kollektive Angst im Umgang mit den Phänomenen Hexen und Hexenglaube in den Köpfen der Menschen manifestiert war, in Ausnahmefällen zu einer Art Massenhysterie geführt hatte und für einen langen Zeitraum in Europa dominant war. Dabei vergisst es der Autor nicht, die Überlagerung von krisenhaften Phasen (politischer, klimatischer und wirtschaftlicher Art) hervorzuheben, die insbesondere in der frühen Neuzeit immer wieder zu existenzieller Not in der Gemeinde und in der Bevölkerung führten und die Suche nach ‚Urhebern‘ und ‚Schuldigen‘ der Missstände begünstigte. Auch Gbiorczyks formulierter Anspruch, die für die Hexenprozesse verantwortlichen sozialen Akteure in den Gemeinden näher zu beleuchten und auf strukturelle Verflechtungen von Amtsinhabern hinzuweisen, gelingt dem Autor beispielsweise an der Hervorhebung der Doppelrolle der Schultheißen, die sowohl als leitende Dorfbeamten als auch als Vorsitz im Dorfgericht fungierten und wichtige Entscheidungen über den sozialen Frieden im Dorf sowie über das religiös-sittliche Leben der Einwohnerschaft treffen konnten.
Bonn
Thomas Leßmann

Quelle: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 72/2022, S.323-324

Recensie: 17.05.2023

Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 72/2022, S.323-324

Reeks: Geschichtswissenschaft

Peter Gbiorczyk - Zauberglaube und Hexenprozesse in der Grafschaft Hanau-Münzenberg im 16. und 17. Jahrhundert
978-3-8440-7902-9

Der ehemalige Pfarrer und Dekan des Kirchenkreises Hanau-Land, Peter Gbiorczyk, hat in den letzten Jahren einige Schriften zur regionalen Schul- und Kirchengeschichte verfasst, darunter waren Untersuchungen zur Entwicklung des Landschulwesens, über die zwei Reformationen... » meer

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